Der Unternehmer ist nach verschiedenen gesetzlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschrift, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung) dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter über die bei der Tätigkeit auftretenden Gefahren sowie über Maßnahmen zur Gefahrenabwendung zu unterweisen. Dies muss vor Aufnahme der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Abständen (mindestens 1 x jährlich) mündlich geschehen und sollte per Unterschrift durch den Arbeitnehmer bestätigt werden.
Die DLG bietet Laborinhabern die Möglichkeit, durch einen branchenerfahrenen Sicherheitsingenieur Unterweisungen im Labor vor Mitarbeitern kompetent durchzuführen. Dies beinhaltet auch den rechtsrelevanten Nachweis.
Laborspezifische Unterweisungsthemen dabei sind:
- Desinfektion (Beschäftigungsverbot werdender Mütter)
- Hautschutz
- Kurierdienst
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Umgang mit Maschinen
- Hygiene am Arbeitsplatz
- Verhalten im Brandfall
- Angebot zur Vorsorgeuntersuchung „Infektionskrankheiten“ (G 42 gem. Biostoffverordnung)
- Angebot zur Vorsorgeuntersuchung „Bildschirmarbeitsplätze“ (G 37 gem. Bildschirmarbeitsplatzverordnung)
- Angebot zur Impfung gegen Hepatitis B
Preise*:
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Innungen mit Rahmenvertrag |
Innungen ohne Rahmenvertrag |
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alte Bundesländer (pro h): |
33,00 € ** | 36,00 € *** |
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neue Bundesländer (pro h): |
29,00 € ** | 31,00 € *** |
| Anfahrt: | 0,00 € | 90,00 € |
* zzgl. MwSt
** mind. 1 h Einsatzzeit
*** mind. 5 h Einsatzzeit
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