Sicherheitstechnische Regelbetreuung |
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Sind in einem Betrieb mehr als 50 Personen beschäftigt, sieht der Gesetzgeber zur Erfüllung der Vorschrift "Fachkraft für Arbeitssicherheit" die externe Betreuung durch einen sicherheitstechnischen Dienst/ Sicherheitsfachkräfte nach festen Einsatzzeiten vor. |
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* zzgl. MwSt |
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