Unterweisungen

Der Unternehmer ist nach verschiedenen gesetzlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschrift, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung) dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter über die bei der Tätigkeit auftretenden Gefahren sowie über Maßnahmen zur Gefahrenabwendung zu unterweisen. Dies muss vor Aufnahme der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Abständen (mindestens 1 x jährlich) mündlich geschehen und sollte per Unterschrift durch den Arbeitnehmer bestätigt werden.
Die DLG bietet Laborinhabern die Möglichkeit, durch einen branchenerfahrenen Sicherheitsingenieur Unterweisungen im Labor vor Mitarbeitern kompetent durchzuführen. Dies beinhaltet auch den rechtsrelevanten Nachweis.
Laborspezifische Unterweisungsthemen dabei sind:


Desinfektion (Beschäftigungsverbot werdender Mütter)
Hautschutz
Kurierdienst
Umgang mit Gefahrstoffen
Umgang mit Maschinen
Hygiene am Arbeitsplatz
Verhalten im Brandfall
Angebot zur Vorsorgeuntersuchung „Infektionskrankheiten“ (G 42 gem. Biostoffverordnung)
Angebot zur Vorsorgeuntersuchung „Bildschirmarbeitsplätze“ (G 37 gem. Bildschirmarbeitsplatzverordnung)
Angebot zur Impfung gegen Hepatitis B

Preise*:


  Innungen mit
Rahmenvertrag
Innungen ohne
Rahmenvertrag
alte Bundesländer
(pro h):
33,00 € ** 36,00 € ***
neue Bundesländer
(pro h):
29,00 € ** 31,00 € ***
Anfahrt: 0,00 € 90,00 €

* zzgl. MwSt
** mind. 1 h Einsatzzeit
*** mind. 5 h Einsatzzeit


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